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   BVerwG, 26.05.1966 - II C 43.63   

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BVerwG, 26.05.1966 - II C 43.63 (https://dejure.org/1966,245)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1966 - II C 43.63 (https://dejure.org/1966,245)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1966 - II C 43.63 (https://dejure.org/1966,245)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückverweisung zur Verhandlung und Entscheidung - Wahrnehmung des Amtes eines Fliegerhauptingenieurs - Geltendmachung besonderer Qualifikationen und Fachkenntnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 116 Abs. 1 Nr. 3, § 116a S. 2 (1957, 1961)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 24, 133
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.09.1965 - II C 64.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1966 - II C 43.63
    In dem Urteil des Senatsvom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - (ZBR 1966 S. 90 [91]; DÖD 1965, 232) ist zwar zunächst dargelegt worden, daß "vielseitige berufliche, menschliche und politische Erfahrungen" und "Verwaltungspraxis" nicht stets "besondere Fachkenntnisse" im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG vermitteln; das schließt aber - wie die folgenden Ausführungen in jenem Urteil erkennen lassen - nicht aus, daß eine solche praktische Tätigkeit je nach den Umständen des Einzelfalles "besondere Fachkenntnisse" vermitteln kann.

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt ausgeführt (vgl. BVerwGE 15, 291 [294];Urteil vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 73.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 6 S. 27, 28];Urteil vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [a.a.O.]).

    Zwar sind unter "besonderen Fachkenntnissen" im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nur solche Kenntnisse zu verstehen, die über das Maß der an wissenschaftlichen Hochschulen oder Fachschulen vermittelten allgemeinen oder weiterbildenden Kenntnisse hinausgehen (vgl.Urteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [a.a.O.]; BVerwGE 15, 291 [295 f.]) und nicht nur den Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen für den Eingang in die Laufbahn genügen (vgl. Plog-Wiedow a.a.O., § 116 Rdnr. 14;Urteil vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [a.a.O.]).

    Andererseits wird nicht unberücksichtigt bleiben können, daß der Kläger bei seiner Übernahme in das Beamtenverhältnis in das Eingangsamt einer der Laufbahngruppe des höheren Dienstes angehörigen Laufbahn gelangte, also in ein Amt, das grundsätzlich für Ingenieure mit Hochschulbildung vorgesehen war, und daß deshalb "besondere Fachkenntnisse" nicht anzuerkennen sind, soweit die streitigen Zeiten praktischer Tätigkeit und die dadurch erlangten Fachkenntnisse in Wahrheit nicht mehr als ein Äquivalent für das Fehlen der in der Regel geforderten Hochschulbildung bildeten (ähnlichUrteil vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61

    Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten - Berücksichtigung der Rückdatierung des

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1966 - II C 43.63
    Eine solche Auffassung ließe sich aus dem Sinn und dem Wortlaut des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nicht herleiten und stünde im Widerspruch zu der im Schrifttum und in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vertretenen Auffassung, daß Zeiten praktischer Tätigkeit "besondere Fachkenntnisse" zwar nicht stets oder in der Regel, aber doch im Einzelfall unter besonderen Umständen vermitteln können (vgl. Plog-Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, Stand Februar 1965, § 116 Rdnr. 14 und § 116 a Rdnr. 1;Urteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 3 S. 16, 17]; BVerwGE 15, 291 [295]).

    Richtig ist allerdings, daß § 116 a Satz 2 BBG - in der ursprünglichen Fassung vom 18. September 1957 und auch in der seit dem 1. Oktober 1961 geltenden neuen Fassung - im Verhältnis zu § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG eine Sonderregelung darstellt (ebensoUrteile vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [a.a.O.] undvom 16. September 1965 - BVerwG II C 168.62 - [Auszug in NDBZ 1966 S. 45]), jedoch nicht bezüglich der Zeiten praktischer Tätigkeit schlechthin, sondern nur im Hinblick darauf, daß § 116 a Satz 2 BBG andere Zeiten praktischer Tätigkeit als § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG erfaßt.

    Zwar sind unter "besonderen Fachkenntnissen" im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nur solche Kenntnisse zu verstehen, die über das Maß der an wissenschaftlichen Hochschulen oder Fachschulen vermittelten allgemeinen oder weiterbildenden Kenntnisse hinausgehen (vgl.Urteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [a.a.O.]; BVerwGE 15, 291 [295 f.]) und nicht nur den Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen für den Eingang in die Laufbahn genügen (vgl. Plog-Wiedow a.a.O., § 116 Rdnr. 14;Urteil vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 14.02.1963 - VI C 54.61

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1966 - II C 43.63
    Eine solche Auffassung ließe sich aus dem Sinn und dem Wortlaut des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nicht herleiten und stünde im Widerspruch zu der im Schrifttum und in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vertretenen Auffassung, daß Zeiten praktischer Tätigkeit "besondere Fachkenntnisse" zwar nicht stets oder in der Regel, aber doch im Einzelfall unter besonderen Umständen vermitteln können (vgl. Plog-Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, Stand Februar 1965, § 116 Rdnr. 14 und § 116 a Rdnr. 1;Urteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 3 S. 16, 17]; BVerwGE 15, 291 [295]).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt ausgeführt (vgl. BVerwGE 15, 291 [294];Urteil vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 73.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 6 S. 27, 28];Urteil vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [a.a.O.]).

    Zwar sind unter "besonderen Fachkenntnissen" im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nur solche Kenntnisse zu verstehen, die über das Maß der an wissenschaftlichen Hochschulen oder Fachschulen vermittelten allgemeinen oder weiterbildenden Kenntnisse hinausgehen (vgl.Urteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [a.a.O.]; BVerwGE 15, 291 [295 f.]) und nicht nur den Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen für den Eingang in die Laufbahn genügen (vgl. Plog-Wiedow a.a.O., § 116 Rdnr. 14;Urteil vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 16.09.1965 - II C 168.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1966 - II C 43.63
    Richtig ist allerdings, daß § 116 a Satz 2 BBG - in der ursprünglichen Fassung vom 18. September 1957 und auch in der seit dem 1. Oktober 1961 geltenden neuen Fassung - im Verhältnis zu § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG eine Sonderregelung darstellt (ebensoUrteile vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [a.a.O.] undvom 16. September 1965 - BVerwG II C 168.62 - [Auszug in NDBZ 1966 S. 45]), jedoch nicht bezüglich der Zeiten praktischer Tätigkeit schlechthin, sondern nur im Hinblick darauf, daß § 116 a Satz 2 BBG andere Zeiten praktischer Tätigkeit als § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG erfaßt.

    Zu diesen Personenkreis kann der Kläger schon deswegen nicht gehören, weil von den Angehörigen dieses Personenkreises kraft ausdrücklicher Vorschrift ein bestimmter Vorbildungsgang nicht gefordert werden darf, von dem Kläger jedoch nach dem früheren Wehrrecht - zulässigerweise - ein bestimmter Vorbildungsgang (Abschlußprüfung einer staatlich anerkannten höheren technischen Lehranstalt) gerade gefordert wurde, wenn er auch nicht der Regel entsprach (vgl. hierzu das schon oben erwähnte Urteil des Senatsvom 16. September 1965 - BVerwG II C 168.62 -).

  • BVerwG, 05.12.1963 - II C 73.61

    Streit um die Nichtberücksichtigung der vor dem Eintritt des Betroffenen in den

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1966 - II C 43.63
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt ausgeführt (vgl. BVerwGE 15, 291 [294];Urteil vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 73.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 6 S. 27, 28];Urteil vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 17.01.1961 - II C 29.60

    Festsetzung der Versorgungsbezüge für frühere Berufssoldaten - Berechnung der

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1966 - II C 43.63
    Zur Anwendung dieser Vorschrift genüge es, wenn nach der Praxis der Verwaltung ein Bewerber, der nicht die besonderen Fachkenntnisse erworben hatte, das wahrzunehmende Amt nicht habe erlangen können (zu vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Januar 1961 - BVerwG II C 29.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 1]).
  • BVerwG, 19.09.1969 - VI C 104.65

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten eines Beamten - Festsetzung eines

    Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 15, 291 und 24, 133) ohne Rechtsfehler verneint, daß die fraglichen Zeiten nach dem über § 68, § 53, § 29 G 131 (F. 1957) anwendbaren § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG (F. 1957) berücksichtigt werden können.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Vorschrift in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, daß unter "Amt" nicht das statusrechtliche Amt, insbesondere nicht das allgemeine Eingangsamt der Laufbahn, sondern ein dem Beamten (Berufsoffizier) übertragenes Aufgabengebiet besonderer Fachrichtung (Amt im funktionellen Sinn, Dienstposten) zu verstehen ist und daß von einer notwendigen Voraussetzung für die Wahrnehmung dieses Amtes nicht gesprochen werden kann, wenn die besonderen Fachkenntnisse hierfür lediglich förderlich waren (vgl. außer BVerwGE 15, 291 [294 f.] und 24, 133 [136 f.] auch Urteile vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 3], vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 73.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 6, = RiA 1964, 229], vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 115 BBG Nr. 21 = DÖD 1965, 232] und vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 36.65 -).

    Der II. Senat hat diese früher von ihm vertretene Auffassung inzwischen aufgegeben (vgl. BVerwGE 24, 133 [139] und neuerdings Urteil vom 4. September 1969 - BVerwG II C 122.67 -).

  • OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 5 LB 57/13

    Anerkennung weiterer Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig bei Beschäftigungszeiten

    28 Unter derartigen Fachkenntnisse sind nur solche Kenntnisse zu verstehen, die über das Maß der an allgemeinen Schulen, Fach- oder Hochschulen vermittelten allgemeinen oder weiterbildenden Kenntnisse deutlich hinausgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.1.1963 - BVerwG 6 C 10.61 -, Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 3; Urteil vom 14.2.1963 - BVerwG 6 C 54.61 -, Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 4; Urteil vom 26.5.1966 - BVerwG 2 C 43.63 -, juris Rn. 28; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4.2.2000 - 10 A 11479/99 -, juris Rn. 5; Fürst u. a., GKÖD, Stand: September 2013, Bd. I, Teil 3b, § 11 BeamtVG Rn. 41).

    Dabei ist der Begriff des "Amtes" - wie der Kläger zutreffend hervorgehoben hat - auf das Amt im konkret-funktionellen Sinne bezogen, also auf den Dienstposten, dessen Übertragung die anstellende Behörde konkret in Aussicht genommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.2.1963, a. a. O.; Urteil vom 5.12.1963, a. a. O.; Urteil vom 26.5.1966, a. a. O., Rn. 27; Nds. OVG, Beschluss vom 11.4.2000 - 2 L 4037/98 -) bzw. den sie dem Betreffenden als ersten zugewiesen hat (Bay. VGH, Urteil vom 24.7.2001, a. a. O., Rn. 35f.; Fürst, a. a. O., § 11 BeamtVG Rn. 42; Groepper/Tegethoff, a. a. O., § 11 BeamtVG Rn. 68).

  • OVG Bremen, 05.07.2023 - 2 LB 5/23

    Beamtenversorgungsrecht; ruhegehaltfähige Vordienstzeit; besondere

    Unter "besonderen Fachkenntnissen" sind (nur) solche Kenntnisse zu verstehen, die über das Maß der an allgemeinen Schulen, Fach- oder Hochschulen vermittelten allgemeinen oder weiterbildenden Kenntnisse hinausgehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.01.1963 - VI C 10.61, BVerwGE 15, 291 ; Urt. v. 26.05.1966 - II C 43.63, juris Rn. 28; Nds. OVG, Urt. v. 05.11.2013 - 5 LB 57/13, juris Rn. 28).

    Unerheblich ist, wie die Kenntnisse erworben wurden; dies kann u.a. im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit geschehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1966 - II C 43.63, juris Rn. 24; Plog/ Wiedow, BBG , § 11 BeamtVG Rn. 61).

  • BVerwG, 05.05.1967 - II B 11.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff der "besonderen"

    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung zu § 116 Abs. 1 Nr. 3 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 18. September 1957 (BGBl. I S. 1338) - BBG - die Auffassung, daß unter "besonderen" Fachkenntnissen nur solche Kenntnisse zu verstehen sind, die über das Maß der an wissenschaftlichen Hochschulen oder Fachschulen als allgemeine Voraussetzung für den Zugang zur betreffenden Laufbahn vermittelten allgemeinen oder weiterbildenden Kenntnisse hinausgehen (u.a. Urteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 3]; BVerwGE 15, 291 [295/296]; BVerwGE 24, 133 [136/137]).

    Daß auch Zeiten einer praktischen Tätigkeit "besondere" Fachkenntnisse im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG vermitteln können, hat der Senat durch sein Urteil vom 26. Mai 1966 (BVerwGE 24, 133 [137/139]) klargestellt; auch insoweit muß es sich - wie das Berufungsgericht möglicherweise verkannt hat - um Fachkenntnisse handeln, "die sich deutlich von dem Maße der Kenntnisse abheben, welches bereits durch die Fachschule oder die Hochschule als allgemeine Voraussetzung für die betreffende Laufbahn vermittelt wird".

  • BVerwG, 04.09.1969 - II C 122.67

    Rechte von amtsverdrängten Beamten - Anrechnung der Vordienstzeiten auf die

    "Besondere" Fachkenntnisse in diesem Sinne sind - u.a. auch durch praktische Tätigkeiten bestimmter Art vermittelbare - Kenntnisse, "die über das Maß der ... an ... Fachschulen als allgemeine Voraussetzung für den Zugang zur betreffenden Laufbahn vermittelten Kenntnisse hinausgehen" (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 3]; BVerwGE 24, 133 [136, 137] und den in der vorliegenden Sache ergangenen Beschluß vom 5. Mai 1967 - BVerwG II B 11.66 -).

    Sollten die hiernach noch erforderlichen Ermittlungen zu der Feststellung führen, daß die Zeiten praktischer Tätigkeiten oder des Besuchs von Fachschulen dem Kläger keine "besonderen" Fachkenntnisse in dem soeben bezeichneten Sinne vermittelt hatten, weil sie nicht besonders über die für seine Laufbahn allgemein geforderten technischen Fachkenntnisse hinausgingen, daß jedoch eben deshalb diese Fachkenntnisse - nach Vorschrift oder nach der Verwaltungsübung (vgl. hierzu die modifizierte Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 26. Mai 1966 - BVerwG II C 43.63 - [BVerwGE 24, 133, 135 [BVerwG 26.05.1966 - II C 43/63] und 139]) - allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zu einer auf Planer abgestellten besonderen oder allgemeinen technischen Laufbahn im Reichsarbeitsdienst oder - in Ermangelung solcher technischer Laufbahnen - zur allgemeinen Laufbahn des Reichsarbeitsdienstführers waren, so wäre das Berufungsgericht nicht daran gehindert, auch jetzt noch § 116 a Satz 2 BBG (F. 1957) zu berücksichtigen.

  • VGH Hessen, 24.06.2008 - 1 UE 2606/07

    Ruhegehaltfähige Dienstzeiten eines früheren Bundesbankpräsidenten

    Auch wenn die vielfältigen, vom Kläger im Einzelnen dargelegten Kenntnisse und Erfahrungen, die er während dieser Zeit im Hessischen Landtag und aufgrund der dort ausgeübten Funktionen erworben hat, förderlich und nützlich für sein späteres Amt gewesen sind, kann nicht festgestellt werden, dass seine spätere Tätigkeit als Präsident der Deutschen Bundesbank ohne den Erwerb gerade dieser Kenntnisse nicht hätte ausgeübt werden können oder gar eine Berufung in dieses Amt ohne diese Kenntnisse nicht möglich gewesen wäre (zu diesen Voraussetzungen vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1966 - II C 43.63 - BVerwGE 14, 133 ff.; GKÖD, § 11 BeamtVG Rdnr. 40, 43; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG, § 11 BeamtVG Rdnr. 20 ff.).
  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Studienzeiten - Prüfungszeiten - Rücknahme

    Wegen des engen sachlichen Zusammenhangs, in dem der nachträglich geschaffene und in § 155 Abs. 2 BBG a.F. nicht ausdrücklich genannte § 116 a BBG a.F. zu den §§ 115, 116 BBG a.F. steht (vgl. hierzu u.a. Urteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG 6 C 10.61 - [Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 3]; BVerwGE 24, 133 [135]), kann auch über die Berücksichtigung der in § 116 a BBG a.F. geregelten Vordienstzeiten eine Vorabentscheidung im Sinne des § 155 Abs. 2 Satz 2 BBG a.F. getroffen werden (vgl. Fürst, GKÖD I, Teil 2, K § 116 a Rz 8 und K § 155 Rz 30).
  • BAG, 10.05.1994 - 3 AZR 908/93

    Lehrzeit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Anspruch auf Vergütung aus ständiger

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist umstritten, ob angesichts des Wortes "vorgeschrieben" in § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG eine Verwaltungsübung ausreichend sein kann (vgl. BVerwGE 24, 133, 138; Cecior, aaO, § 12 BeamtVG Rz 3, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.03.2023 - 14 B 20.2069

    Vorwegentscheidung über Vordienstzeiten nach Ruhestandsversetzung

    Nachdem Anerkennungen nach dem vorrangigen § 10 BeamtVG a.F. ausscheiden (siehe 2.3.2.), ist § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG a.F. zu prüfen, der seinerseits gegenüber § 11 BeamtVG die speziellere Vorschrift ist (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1966 - II C 43.63 - BVerwGE 24, 133/135).
  • VG Schleswig, 22.11.2021 - 12 A 229/18

    Anerkennung von Tätigkeiten als Wissenschaftlicher Angestellter als

    Sie sind für die Wahrnehmung eines Amts nur dann notwendige Voraussetzung, wenn dem Beamten ohne sie ein Aufgabengebiet besonderer Fachrichtung auf Grund von Rechtsvorschriften oder Verwaltungsvorschriften oder nach der Verwaltungsübung nicht übertragen und er deshalb nicht in das Beamtenverhältnis berufen worden wäre (BVerwG, Urt. v. 26.05.1966 - II C 43.63 -, Rn. 28; BVerwG, Urt. v. 14.02.1963 - VI C 54.61 -, Ls. 1, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 01.06.2017 - 3 ZB 14.1030

    Erfolglose Klage auf Anerkennung von Zeiten freiberuflicher Tätigkeiten als

  • VGH Bayern, 27.06.2013 - 3 B 12.883

    Notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Amtes

  • BVerwG, 05.02.1976 - VI C 57.72

    Anforderungen hinsichtlich der Versorgung aus einer bestimmten Besoldungsgruppe -

  • BVerwG, 06.05.1976 - VI C 136.73

    Besondere Fachkenntnisse als Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Amtes - Der

  • BVerwG, 30.10.1975 - II C 42.73

    Versorgungsleistungen eines Beamten

  • VG Schleswig, 11.07.2013 - 12 A 166/11

    Anerkennung von Zeiten im Angestelltenverhältnis als ruhegehaltfähige Dienstzeit

  • BVerwG, 14.12.1972 - VI B 43.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff

  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 51.68

    Berücksichtigung einer Beschäftigung als Postangestellter als ruhegehaltfähig -

  • VG München, 26.07.2018 - M 12 K 18.35

    Festsetzung von Versorgungsbezügen

  • BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 213.67

    Einstellung von Truppenoffizieren mit wissenschaftlicher Vorbildung für

  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 10.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.04.1968 - III B 168.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch des Erben eines

  • BVerwG, 20.10.1967 - VI C 36.65

    Erforderlichkeit des Besitzes besonderer Fachkenntnisse für die Wahrnehmung eines

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